Jedes Kind bringt die Botschaft, dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat
(Rabindranath Tagore)
Mit der Taufe wird ein Mensch in die christliche Gemeinschaft auf der ganzen Welt aufgenommen.
Die Taufe ist ein Sakrament. Sakramente sind von Gott eingesetzte, sichtbare Handlungen. Zu einem Sakrament gehören Wort und Zeichen. Das wichtigste Zeichen der Tauffeier ist das Wasser.
Wasser ist das Urelement des Lebens. Wasser kann aber auch eine Bedrohung für das Leben sein. Im Wasser kann Leben untergehen und enden.
Der Täufling erfährt symbolisch im Wasserritus, was Jesus Christus durchlebt hat. Wie er durch den Tod zum ewigen Leben gelangt ist, so kommt das Wasser über den Täufling, und er „taucht auf“ als Mensch des neuen Lebens.
Die Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland schreibt über die Taufe:
„Auf Befehl Jesu Christi und im Vertrauen auf die Gnade Gottes, die allem Erkennen vorausgeht, tauft die Kirche und bezeugt damit die Zueignung der in Christus offenbarten Verheißung Gottes und den Anspruch Gottes auf das Leben der Getauften. Durch die Taufe wird der Täufling zum Glied am Leibe Christi berufen und seine Mitgliedschaft in der Kirche begründet.“ (KO, Art. 76)
Seit der 1996 entstandenen Vereinbarung zwischen der Evangelischen Kirche im Rheinland und der katholischen Kirche in der Region Köln, Aachen, Essen, Münster und Trier wird die Taufe in beiden Kirchen anerkannt. Also auch bei einem Wechsel von der einen zur anderen Kirche bleibt die Taufe gültig.
Voraussetzung ist die ordnungsgemäß durchgeführte Taufe, das heißt, die „im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes entweder durch Untertauchen in Wasser oder durch Übergießen mit Wasser vollzogene Taufe“.
Wer kann Pate/Patin werden?
Alle getauften und konfirmierten evangelischen Kirchenmitglieder und diejenigen, die einer anderen christlichen Kirche angehören, können das Patenamt übernehmen. Welche anderen christlichen Kirchen die evangelische Kirche anerkennt, sind in der „Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen“ aufgeführt.
Wer keiner christlichen Kirche angehört oder aus der Kirche ausgetreten ist, kann das Patenamt nicht übernehmen. Das Patenamt ist ein kirchliches Amt.
Kommt der Pate/ die Patin nicht aus der Kirchengemeinde des Täuflings, muss er/ sie eine Patenbescheinigung vorlegen. Das ist der Nachweis darüber, dass der Pate /die Patin Mitglied seiner/ ihrer Kirche ist und berechtigt ist, das Patenamt zu übernehmen. Die Patenbescheinigung wird vom Pfarramt Ihrer Gemeinde ausgestellt.
Bei der Taufe Ihres Patenkindes erhalten Sie von der Kirche eine Patenurkunde.
Welche Aufgabe hat ein Pate/eine Patin?
Wer Pate/ Patin wird, übernimmt Verantwortung.
Die Eltern stellen den Paten/ die Patin in ein besonderes Verhältnis zu ihrem Kind. Sie sollen Anteil nehmen am Geschick des Kindes und es auf seinem Lebensweg begleiten.
Bei dieser Begleitung soll auch der christliche Glaube zur Sprache kommen. Die Paten versprechen bei der Taufe, dafür Sorge zu tragen, dass ihr Patenkind den christlichen Glauben kennenlernt.
Viele Eltern verbinden mit der Patenschaft den Wunsch, dass der Pate/ die Patin im Falle ihres Todes an ihrer statt für die minderjährigen Kinder sorgt. Das Patenamt beinhaltet nicht als solches das Recht oder die Pflicht zur Übernahme der sogenannten Vormundschaft. Vielmehr regelt das Vormundschaftsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dass Eltern allein durch letztwillige Verfügung, also durch Testament oder Erbvertrag, einen Vormund rechtlich verbindlich benennen können. Diesem letzten Willen hat das Vormundschaftsgericht, das die Vormundschaft anordnet, grundsätzlich Folge zu leisten (§§ 1774 S.1, 1776 Abs.1, 1777 Abs.3 BGB).
Bereits in der frühen Christenheit begegnen wir dem Paten. Wer getauft werden wollte, meist waren es Erwachsene, der brauchte einen anderen Christen, der für ihn bürgen konnte, dass er es mit dem Glauben ehrlich meinte. In der Zeit, in der die Christenheit verfolgt wurde, versuchten Gemeinden, sich dadurch vor dem Eindringen von Spitzeln zu schützen.
Mit dem Aufkommen der Kindertaufe um 300 nChr veränderte sich die Aufgabe des Paten. Für kleine Kinder kann man nicht bürgen, denn die Entwicklung des Kindes ist nicht vorhersehbar. So wurde aus dem Bürgen ein Zeuge, ein Wächter über das Hineinwachsen des Kindes in die Gemeinde, ein Mitverantwortlicher für die christliche Erziehung neben Eltern.
Müssen wir als Eltern in der Kirche sein, um unser Kind taufen lassen zu können?
Taufe und Glaube gehören zusammen. Kleine Kinder können ihren Glauben noch nicht selber formulieren. Eine gute Voraussetzung für das Hineinwachsen in den Glauben ist eine christliche Erziehung. Die christliche Erziehung haben neben den Paten und der Kirche vor allem die Eltern zu verantworten. Das ist der Grund, warum mindestens ein Elternteil Mitglied der evangelischen Kirche sein muss.
Im Lebensordnungsgesetz (LOG) der Evangelischen Kirche im Rheinland heißt es dazu:
„Die Taufe eines Kindes muss verweigert werden, solange weder Vater noch Mutter der evangelischen Kirche angehören. Die Taufe kann mit Zustimmung des Presbyteriums ausnahmsweise vollzogen werden, wenn anstelle der Eltern eine evangelische Christin oder ein evangelischer Christ für die evangelische Erziehung sorgt.“ (LOG, §17)
Soll ich mein Kind als Kleinkind taufen lassen?
Die Kleinkindertaufe wird von der evangelischen Kirche eindeutig bejaht. Die Kirche sieht ihre Auffassung darin begründet, dass Gott seine Gnade frei und unverdient schenkt. Das heißt: Ihr Kind wird mit der Taufe vorbehaltlos von Gott angenommen. Gott sagt „Ja“ zu Ihrem Kind, noch bevor Ihr Kind auch zu Gott „Ja“ sagen kann.Die Taufe von älteren Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen steht in der evangelischen Kirche gleichberechtigt neben der Kleinkindertaufe. Erwachsene werden in der Regel in Einzelgesprächen oder Seminaren auf ihre Taufe vorbereitet und danach in einem Gemeindegottesdienst getauft.
Wird man nur einmal im Leben getauft?
Ja. Die Taufe als grundlegende Gnadenzusage Gottes ist unwiederholbar.
Dies gilt auch im Fall eines Austrittes aus der Kirche: Wer sich von der Gemeinde getrennt hat und zu einem späteren Zeitpunkt wieder eintritt, wird nicht noch einmal getauft.
Pfr. Stefan Korn