Kircheneintritt

Die Wiederaufnahme in die evangelische Kirche ist die Aufnahme eines Menschen, der aus der evangelischen Kirche ausgetreten ist.
Der Eintritt in die evangelische Kirche ist die Aufnahme eines Menschen, der bisher einer anderen Konfession angehört hat oder noch nicht getauft ist.
Die Aufnahme in die evangelische Kirche ist einfach.

Was muss ich tun, wenn ich aus der evangelischen Kirche ausgetreten bin?
Sie können bei jedem Pfarrer/ bei jeder Pfarrerin in ganz Deutschland oder bei einer anerkannten Kircheneintrittsstelle in die evangelische Kirche wieder eintreten.
Wenn Sie sich an einen Pfarrer/ eine Pfarrerin gewandt haben, wird er/ sie ein oder auch mehrere Gespräche mit Ihnen führen. Die Gespräche können beratenden, klärenden, informierenden und seelsorglichen Charakter haben.
Die Wiederaufnahme kann in einem Gottesdienst bekräftigt werden oder in einer kurzen Aufnahmezeremonie in Gegenwart von zwei Presbyteriumsmitgliedern.
Was muss ich tun, wenn ich einer anderen Konfession angehöre?
Sie können bei jedem Pfarrer/ bei jeder Pfarrerin in ganz Deutschland oder bei einer anerkannten Kircheneintrittsstelle in die evangelische Kirche eintreten.
Wenn Sie sich an einen Pfarrer/ eine Pfarrerin gewandt haben, wird er/ sie ein oder auch mehrere Gespräche mit Ihnen führen. Die Gespräche können beratenden, klärenden, informierenden und seelsorglichen Charakter haben.
Die Aufnahme kann in einem Gottesdienst bekräftigt werden oder in einer kurzen Aufnahmezeremonie in Gegenwart von zwei Presbyteriumsmitgliedern.
Bei einem Wechsel der Konfession ist es wichtig, die Mitgliedschaft bei der anderen Religionsgemeinschaft zu beenden, denn eine Mitgliedschaft in mehreren Religionsgemeinschaften ist nicht möglich.
Über den Konfessionswechsel eines getauften Kindes bis zum 14. Lebensjahr entscheiden nach der deutschen Rechtssprechung die Eltern oder Erziehungsberechtigten. Allerdings kann der Wechsel nicht gegen den Willen des Kindes geschehen, wenn es das 12. Lebensjahr erreicht hat.
Was muss ich tun, wenn ich noch nicht getauft bin?
Die Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche wird durch die Taufe begründet.
Bevor Sie getauft werden, ist eine Unterweisung im christlichen Glauben notwendig. Ein Pfarrer/ eine Pfarrerin kann Ihnen Auskunft darüber geben, wie sich die christliche Unterweisung im einzelnen gestaltet.
Die Taufe wird in einem Gottesdienst vollzogen. Die Taufe berechtigt zur selbständigen Teilnahme am Abendmahl und zur Übernahme des Patenamtes.
Pfr. Stefan Korn