Trauung

Eine glückliche Ehe ist eine größere Wundertat Gottes als die Teilung des Schilfmeeres.
(Jüdisches Sprichwort)
Am Anfang ist die Liebe zwischen zwei Menschen.
Liebe ist ein Geschenk – ein Geschenk von Gott, der die Menschen geschaffen hat.
In der Trauung empfängt das Brautpaar den Segen Gottes: Gott möge das Paar in ihrer „Ehe“ begleiten. Denn es ist alles andere als selbstverständlich, dass zwei Menschen mit ihren je eigenen Träumen und Wünschen, Lebensplänen und –geschichten, Fähigkeiten und blinden Flecken eine feste und lebenslange Beziehung eingehen wollen und können.
Die standesamtliche Eheschließung ist Voraussetzung für eine evangelische Trauung. Die evangelische Trauung ist deshalb ein Gottesdienst mit Gebet, Liedern, Worten aus der Bibel, Predigt und dem Segen, aber keine Eheschließung.
In der Kirchenordnung (KO) der Evangelischen Kirche im Rheinland heißt es über die Trauung: „Die Trauung ist ein Gottesdienst anlässlich der Eheschließung, in dem die eheliche Gemeinschaft unter Gottes Wort und Segen gestellt wird. Dabei bekennen die Eheleute, dass sie einander aus Gottes Hand annehmen, und versprechen, ihr Leben lang in Treue beieinander zu bleiben und sich gegenseitig immer wieder zu vergeben.“ (KO, Artikel 87)
Wie finde ich meinen Pfarrer/meine Pfarrerin?
Wenn Sie sich über einen möglichen Termin Ihrer Trauung klar geworden sind, nehmen Sie Kontakt mit Ihrem zuständigen Pfarrer/Ihrer zuständigen Pfarrerin auf. Dann muss zunächst abgesprochen werden, ob an Ihrem Wunschtermin Kirche und Pfarrer/Pfarrerin, Organist und Küster frei sind. Alles weitere planen Sie dann in dem Traugespräch.
Wozu dient das Traugespräch?
Vor der Trauung findet mindestens ein Gespräch mit dem Pfarrer/der Pfarrerin statt.
Im Traugespräch besprechen Sie den Ablauf der Trauung und klären ab, welchen Trauspruch Sie nehmen möchten. Es soll auch zur Sprache kommen, was es heute bedeutet, eine christliche Ehe zu führen und welche Hilfe wir als Christen aus dem Glauben an Gott haben.
Im Traugespräch werden Ihre Daten in ein Formular aufgeschrieben. Die Daten werden in Kirchenbücher übertragen und in Ihrer Gemeinde dauerhaft aufbewahrt. Ihre Daten sind selbstverständlich geschützt und werden nicht weitergegeben.
Wo finden wir einen Trauspruch?
Der Trauspruch ist eine „biblische Überschrift“ über dem gemeinsamen Leben. Er dient zur gegenseitigen Ermutigung auf dem Weg.
Sie können als Ehepaar nach Rücksprache mit Ihrem Pfarrer/Ihrer Pfarrerin Ihren Trauspruch selbst aussuchen. In vielen Kirchengemeinden sind entsprechende Broschüren vorhanden. Trausprüche finden Sie unter trauspruch.de.
Welche evangelische Kirche können wir benutzen?
Die evangelische Kirche bietet Ihnen mehrere Möglichkeiten an.
Grundsätzlich gilt, dass Sie Ihre Trauung in der Kirchengemeinde feiern können, in der einer der Partner bisher lebte, oder in der Sie als Ehepaar in Zukunft leben werden, oder in der die Eltern eines der Partner leben.
Wenn Sie sich eine Kirche wünschen, die sich nicht in den oben genannten Kirchengemeinden befindet, sind Ausnahmen möglich. Um sich in einer anderen Kirche trauen lassen zu können, benötigen Sie eine formelle Erlaubnis („Dimissoriale“), die vom Pfarramt Ihrer Gemeinde ausgestellt wird.
Wie gestaltet sich der Ablauf der Trauung?
An der Gestaltung Ihres Traugottesdienstes können Sie sich in der Regel mit beteiligen. Das gilt auch für Ihre Freunde und Verwandten. Sie können im Traugespräch zum Beispiel über die Lieder sprechen, die im Gottesdienst gesungen werden sollen.
Einzug: Meistens zieht das Brautpaar beim Beginn des Gottesdienstes gemeinsam in die Kirche ein. Hin und wieder wird aber gerne auch auf einen anderen Ritus zurückgegriffen: Die Braut wird vom Vater in die Kirche geführt.
Dieser Brauch ist für viele ein besonderer Moment, aber er entspricht nicht dem evangelischen Trauverständnis. Er bezieht sich auf das alte Eherecht, demzufolge die Eheschließung ein Kaufvertrag war. Die Frau gilt nach diesem Rechtsverständnis einerseits als unmündig und andererseits als Vertragsgegenstand, also als Besitz eines Mannes, der in diesem Ritus symbolisch übergegeben wird. Im Traugottesdienst aber nehmen die Eheleute einander aus Gottes Hand.
Die Ehefrau bringt mit ihrer Einwilligung in die Ehe darüber hinaus zum Ausdruck, dass sie sich als Partnerin, als gleichberechtigt und ebenbürtig dem Ehemann gegenüber empfindet und dass sie ihre Entscheidung in eigener und eigenständiger Verantwortung getroffen hat.
Außerdem wird die Ehe nach evangelischem Verständnis vor dem Staat, also auf dem Standesamt geschlossen. Anders als bei dem Ritus der Brautübergabe kommen bei der kirchlichen Trauung Braut und Bräutigam bereits als verheiratete Eheleute zur Kirche.
In der Traupredigt formulieren Pfarrer und Pfarrerinnen, was aus der Sicht des christlichen Glaubens für das Zusammenleben von Mann und Frau gilt.
In den Traufragen kommt kurz und knapp zum Ausdruck, was von einer christlichen Ehe gesagt werden kann. Die Brautleute sollen aktiv und für alle erkennbar im Traugottesdienst dem zustimmen, was in den Traufragen gesagt wird.
Wie in jedem anderen Gottesdienst auch wird am Ende des Traugottesdienstes Geld eingesammelt. In unserer Kirchengemeinde kann das Brautpaar selber den Verwendungszweck dieser Kollekte wählen.
Darf während des Traugottesdienstes fotografiert werden?
Dieses Thema wird in den einzelnen Kirchengemeinden sehr unterschiedlich gehandhabt. Für das Fotografieren oder Filmen spricht, dass Sie sichtbare Erinnerungen an diesen besonderen Tag haben. Gegen das Fotografieren spricht, dass es die gottesdienstliche und feierliche Atmosphäre stört, die sich viele für diese Trauung wünschen.
In unserer Kirchengemeinde ist ein eingeschränktes Fotografieren erlaubt. In einem Beschluss des Leitungsgremiums heißt es dazu:
„Das Presbyterium beschließt, dass das Fotografieren und Filmen im Gottesdienst nicht grundsätzlich ausgeschlossen sein soll. Es ist aber der Würde des Gottesdienstes angemessen, dass Störungen, die mit dem Filmen und Fotografieren verbunden sein können (Herumlaufen, Blitzlicht o.Ä.) ausgeschlossen werden. Der Pfarrer/die Pfarrerin regelt das Verfahren mit den jeweils Interessierten, dass eine Person benannt werden kann, die von einem zugewiesenen Standort aus filmen und/oder fotografieren kann.“ (11.07.2013)
Kostet eine kirchliche Trauung etwas?
Bei einer Trauung sind mehrere Personen im Einsatz, die von der Kirche bezahlt werden wie Pfarrer/ Pfarrerin, Organist und Küster. Dieser Dienst der Kirche ist für die Gemeindemitglieder kostenfrei.
Wenn Sie besondere Wünsche haben, zum Beispiel beim Blumenschmuck oder bei Musikdarbietungen, dann müssen Sie die Mehrkosten selber bezahlen.
Sollten Sie sich eine Kirche aussuchen, die nicht zu der Kirchengemeinde zählt, in der einer der Partner bisher lebte, in der Sie als Ehepaar in Zukunft leben werden oder in der die Eltern eines der Partner leben, müssen Sie mit zusätzlichen Gebühren rechnen.
Was ist der Unterschied zu einer katholischen Trauung?
Auch die katholische Kirche setzt in Deutschland den Gang zum Standesamt voraus. Die kirchlich gültige Eheschließung eines Katholiken ist jedoch die kirchliche Trauung. Für die katholische Kirche ist die Ehe ein Sakrament.
Das Sakrament der Eheschließung beinhaltet, dass die Brautleute vor dem katholischen Pfarrer und zwei Trauzeugen ihren Ehewillen erklären.
Weil die Ehe kein Sakrament ist, sind bei einer evangelischen Trauung keine Trauzeugen nötig und haben auch keinerlei kirchenrechtliche Bedeutung. Zeugin der evangelischen Trauung ist die gesamte versammelte Gemeinde, die an der Trauung teilnimmt.
Geschiedene katholische Christen können keine weitere katholische Trauung feiern. Nach katholischem Glauben ist die katholische Ehe unauflöslich.
Wir wollen uns ökumenisch trauen lassen. Was müssen wir beachten?
Wenn Sie sich nicht für eine rein katholische oder rein evangelische Trauung entscheiden können, ist seit 1971 eine ökumenische Trauung möglich. Streng genommen gibt es keine „echte“ ökumenische Trauung. Sie ist vielmehr ein Kompromiss, der beide Konfessionen berücksichtigt.
Es bestehen dabei zwei Möglichkeiten für Sie. Sie feiern eine katholische Trauung mit Beteiligung eines evangelischen Pfarrers/ einer evangelischen Pfarrerin. Die Trauung würde dann in einer katholischen Kirche stattfinden.
Oder aber Sie entscheiden sich für eine evangelische Trauung mit Beteiligung eines katholischen Pfarrers. Diese würde dann in einer evangelischen Kirche stattfinden.
Die ökumenische Trauung gilt kirchenrechtlich als katholische Trauung, wenn sie unter katholischer Federführung vollzogen wurde. Entsprechend gilt sie als evangelische Trauung bei evangelischer Federführung. Diese wird auch von der katholischen Kirche anerkannt.
Beide Kirchen lehnen es ab, dass man sich nacheinander in der einen und dann in der anderen Kirche trauen lässt.
Der Traugottesdienst findet nach der Ordnung der jeweiligen Kirche statt, in der die Trauung vollzogen wird.
In beiden Kirchen führen die Pfarrer/ die Pfarrerin vor der Trauung mit dem Brautpaar ein Traugespräch. Das Traugespräch kann auch von dem katholischen und dem evangelischen Pfarrer/ der evangelischen Pfarrerin gemeinsam gehalten werden.
Ist ein katholischer Christ mit einem evangelischen Partner verheiratet und beide wollen keine ökumenische Trauung feiern, sondern nur eine rein evangelische, dann muss der katholische Ehepartner bei seinem katholischen Pfarramt eine „Dispens von der Form“ beantragen, die der Bischof erteilen kann. Dies ist die Befreiung von der Pflicht zur Trauung in der katholischen Kirche. Wird dies nicht getan, wird die evangelische Trauung von der katholischen Kirche nicht anerkannt.
Mein Partner/meine Partnerin ist nicht in der Kirche. Können wir trotzdem kirchlich getraut werden?
Die Trauung setzt voraus, dass beide Eheleute einer christlichen Kirche angehören und mindestens einer von beiden Mitglied der evangelischen Kirche ist. Es geht darum, dass beide Ehepartner sich der Verantwortung vor Gott bewusst sind und sich nicht innerlich oder äußerlich vom evangelischen Trauverständnis distanzieren.
Gehört der Partner keiner christlichen Kirche an, ist auf Wunsch des evangelischen Partners ein Traugottesdienst in Ausnahmefällen möglich. Dies muss aber auf jeden Fall mit Ihrem zuständigen Pfarrer/ Ihrer zuständigen Pfarrerin besprochen werden. Dabei wird vorausgesetzt, dass der nicht-evangelische Partner die Form und Bedeutung des Traugottesdienstes respektiert und das christliche Verständnis der Ehe achtet. Wenn keiner der Brautleute evangelisch ist, kann die kirchliche Trauung nicht stattfinden.
Mein Partner/meine Partnerin ist geschieden. Können wir trotzdem kirchlich getraut werden?
Ja, in der Regel ist dies möglich. Am besten wenden Sie sich an Ihren Ortspfarrer/ Ihre Ortspfarrerin und besprechen Ihr Anliegen.
Pfr. Stefan Korn