Bestattung

Du hast uns geschaffen, Gott, zu dir hin, und unser Herz ist unruhig in uns, bis es zur Ruhe kommt in dir.
(Augustinus)
Von Anfang an hat die Kirche ihre Toten zur letzten Ruhe geleitet.
Die Bestattung ist Ausdruck der Liebe und der Achtung gegenüber den Verstorbenen.
Im Mittelpunkt des Bestattungsgottesdienstes steht der Glaube an Gott, der Jesus Christus von den Toten auferweckt hat. Die Gemeinschaft mit Jesus Christus wird durch den Tod nicht aufgehoben. Diese Gewissheit hat Christen zu allen Zeiten Trost und Zuversicht gegeben.
In der Kirchenordnung (KO) der Evangelischen Kirche im Rheinland heißt es über die Bestattung:
Die kirchliche Bestattung ist ein Gottesdienst, bei dem die Kirche ihre Toten zur letzten Ruhe geleitet und den gekreuzigten und auferweckten Herrn Jesus Christus verkündigt.“
(KO, Art. 91)
Was ist eine kirchliche Sterbebegleitung?
Bei einer Sterbebegleitung begleitet ein Pfarrer/ eine Pfarrerin den sterbenden Menschen auf seinem letzten Lebensabschnitt. Es besteht die Möglichkeit, das Abendmahl zu feiern und gesegnet zu werden.
Der/ Die Sterbende kann seine/ ihre Wünsche zur Gestaltung der Bestattung äußern und sich von seiner/ ihrer Familie und Freunden verabschieden.
Der Pfarrer/die Pfarrerin kann der Ansprechpartner/ die Ansprechpartnerin für die Angehörigen sein.
Was ist eine kirchliche Aussegnung?
Die Aussegnung ist eine Verabschiedungsfeier im Sterbezimmer, nachdem der Tod eingetreten ist. Sie können einen Pfarrer/ eine Pfarrerin darum bitten, eine Aussegnung vorzunehmen. In einer kleinen Andacht werden vertraute Worte aus der Bibel, Liedstrophen, Gebete und ein Abschiedssegen gesprochen.
Die Worte und Gesten helfen den anwesenden Angehörigen, die sehr nahe Begegnung mit dem Tod besser zu bestehen.
Wozu dient das Trauergespräch?
Der Pfarrer/ die Pfarrerin, der/ die die Bestattung durchführen wird, vereinbart mit den Angehörigen den Bestattungstermin und ein Trauergespräch.
Das Trauergespräch ist in seelsorgliches Gespräch. Es geht darum, Rückschau auf das Leben und Sterben des/ der Verstorbenen zu halten.
Der Ablauf des Bestattungsgottesdienstes wird besprochen. Sie können Dinge zur Sprache bringen, von denen Sie nicht möchten, dass sie Teil des Bestattungsgottesdienstes werden. Es kann eine Hilfe sein, das Sie das, was Sie bedrückt, vor Ihrem Pfarrer/ Ihrer Pfarrerin aussprechen. Er/ Sie wird und muss darüber Verschwiegenheit bewahren.
Die Lebensdaten des Verstorbenen/ der Verstorbenen werden in Kirchenbücher übertragen und in Ihrer Gemeinde dauerhaft aufbewahrt. Die Daten sind selbstverständlich geschützt und werden nicht weitergegeben.
Was geschieht bei der kirchlichen Bestattung?
Die kirchliche Bestattung besteht aus dem Bestattungsgottesdienst und dem Gang zum Grab (auch in umgekehrter Reihenfolge möglich).
Der Bestattungsgottesdienst in der Kirche oder in der Friedhofskapelle wendet sich an die Trauernden, die sich versammelt haben. Er besteht aus Liedern, biblischen Texten, Gebeten und der Predigt. Das Leben des/ der Verstorbenen wird in Erinnerung gerufen. Es kommt die Wirklichkeit des Todes zur Sprache. Zugleich wird die Hoffnung auf das Leben bei Gott bezeugt.
Welche Hilfen bietet die Kirche zur Trauerbewältigung?
In der Zeit nach der Bestattung kann ein seelsorglicher Besuch bei den Angehörigen nach vier bis sechs Wochen Hilfe zur Trauerbewältigung sein.
Viele Kirchengemeinden, kirchliche Werke und Einrichtungen bieten darüber hinaus spezielle Einzelgespräche an und/ oder machen Gruppenangebote für Trauernde und Angehörige.
Am Sonntag vor dem 1. Advent (Ewigkeitssonntag) denkt die evangelische Kirche an ihre Toten, die im jeweils vergangenen Jahr verstorben sind. Oft werden, wie in der Ev. Kirchengemeinde Alt-Duisburg, die Namen im Gottesdienst noch einmal vorgelesen.
Welche Bestattungsarten gibt es?
Es gibt die Möglichkeit zur Erdbestattung. Bei der Erdbestattung wird der Leichnam in einem Sarg in die Erde versenkt.
Es gibt die Möglichkeit einer Feuerbestattung. Der Feuerbestattung geht die Einäscherung des Leichnams voraus, die nur in behördlich genehmigten Anlagen (Krematorien) vorgenommen werden darf.
Die Aschenreste werden in einer Urne aufbewahrt und dann in einem Grab beigesetzt.
Eine besondere Art der Feuerbestattung ist die anonyme Bestattung. Die anonyme Bestattung ist eine Urnenbeisetzung in Gemeinschaftsgrabstätten. Regional sind sie unterschiedlich angelegt. Es gibt Grabfelder ohne jegliche Kennzeichnung des genauen Ortes und ohne Namen. Es gibt Grabfelder mit einem gemeinsamen Mal ohne Namen und solche mit den Namen der Verstorbenen.
Eine Trauerbewältigung kann nach einer anonymen Bestattung schwieriger werden, weil die Grabstätte als Bezugspunkt fehlt.
Eine weitere besondere Art der Feuerbestattung ist die Seebestattung. Die Versenkung von Urnen auf hoher See bedarf der Genehmigung durch die zuständige Behörde.
Die evangelische Kirche akzeptiert sowohl die Erd- als auch die Feuerbestattung und bietet für alle Arten eine gottesdienstliche Begleitung an.
Wird eine kirchliche Bestattung außerhalb des letzten Wohnsitzortes des/ der Verstorbenen und von einem anderen Pfarrer/ einer anderen Pfarrerin durchgeführt, benötigen die Angehörigen eine formelle Erlaubnis („Dimissoriale“). Sie wird vom Pfarramt ausgestellt, in der der/ die Verstorbene seinen/ ihren letzten Wohnsitz hatte.
Was kann ich selber tun, wenn ein Angehöriger stirbt?
Wenn ein Angehöriger stirbt, lassen Sie einen Arzt kommen. Er muss den Tod feststellen und wird eine Todesbescheinigung ausstellen.
Danach brauchen Sie in der Regel nicht gleich aktiv zu werden. Vielleicht mögen Sie beten. Vielleicht ist es Ihnen unheimlich, alleine mit dem verstorbenen Körper zu sein. Haben Sie keine Scheu, jemanden um Hilfe anzurufen – einer Ihrer Freunde oder jemanden, der schon Erfahrung mit dem Sterben und dem Tod hat.
Manche Menschen haben Angst, den toten Körper zu berühren. Sie haben Angst vor dem sogenannten Leichengift. Dies gibt es jedoch nicht. Einige Stunden nach dem Tod entstehen basische Stoffe im toten Körper. Der Kontakt mit diesen Stoffen oder die eventuelle Aufnahme in den eigenen Körper, ist ungefährlich.
In der ersten Stunde, vor dem Einsetzen der Leichenstarre, ist es leichter, den Leichnam zurechtzumachen. Behandeln Sie den Leichnam mit Achtung und Respekt.
Vielleicht haben Sie das Bedürfnis, den Körper des geliebten Menschen zu waschen und sich so zum letzten Mal von ihm zu verabschieden.
Vielleicht ist es Ihnen wichtig, dass Sie den Toten selber für die Bestattung anziehen. Denken Sie bei der Wahl des Kleidungsstückes an eines, das der/ die Verstorbene gerne getragen hat.
Sie können sich an ein Bestattungsinstitut Ihrer Wahl wenden und es damit beauftragen, die erforderlichen Schritte zur Vorbereitung der Bestattung einzuleiten. Das Bestattungsunternehmen kümmert sich dann oft auch um die Beerdigungsfeierlichkeiten, es stellt den Kontakt zum Friedhof her und benachrichtigt den zuständigen Pfarrer/ die zuständige Pfarrerin.
Wenn ein Mensch gestorben ist, haben Sie laut Gesetz als Angehörige das Totenfürsorgerecht. Dieses Recht umfasst die Fürsorge für den menschlichen Leichnam von Augenblick des Todes an bis zur Beendigung der Bestattung.
Der Tod eines Menschen ist spätestens am folgenden Werktag im Standesamt des Sterbebezirkes anzuzeigen. Der Sterbefall wird in das standesamtliche Sterberegister eingetragen. Der Leichnam muss nach 36 Stunden in eine Leichenhalle überführt worden sein. Eine Beerdigung darf frühestens zwei Tage nach Eintritt des Todes erfolgen.
Wie hilft die Kirche, wenn ein Kind stirbt?
Das eigene Kind zu Grabe zu tragen ist eine der bittersten Erfahrungen, die ein Mensch machen kann.
Es kommt vor, dass Kinder im Mutterleib oder unmittelbar bei der Geburt sterben (Totgeburten). Es gibt frühgeborene Kinder, die bald darauf sterben und Kinder, die einen plötzlichen Kindstod sterben. Es gibt Kinder, die Unfälle erleiden oder das Opfer von Gewalt werden. Kinder können tückischen Krankheiten erliegen.
Der Tod des eigenen Kindes ist eine tiefe seelische Verletzung. Sie macht Betroffene stumm und einsam.
Möglich in solch einer Trauersituation ist das Angebot einer Aussegnung im Krankenhaus oder in der Wohnung. Mit wenigen Worten aus den Psalmen, mit einem Gebet, dem Vaterunser und einem Abschiedssegen kann versucht werden, die schwere Situation aufzufangen. Manchmal ist auch nur das Schweigen möglich.
Eltern, Geschwister und alle, die dabei sein sollen, können bei einer Aussegnung das verstorbene Kind noch einmal berühren und sich verabschieden.
Oftmals entsteht bei Eltern der Wunsch, das Kind noch taufen zu lassen, bevor es stirbt. In der Regel wird sicher ein Pfarrer/ eine Pfarrerin gerufen werden, um die Nottaufe vorzunehmen.
In besonderen Notfällen kann aus evangelischer Sicht aber auch jeder getaufte Christ die Nottaufe durchführen. Diejenigen, die für das Kind verantwortlich sind, müssen mit der Taufe einverstanden sein. Die vollzogene Taufe wird anschließend im Pfarramt gemeldet.
Sind Kinder verstorben, ohne getauft worden zu sein, können sie auf Wunsch der Eltern kirchlich bestattet werden.
Soll mein Kind an einer Bestattung teilnehmen?
Kinder sind durchaus in der Lage, mit der Situation einer Bestattung umzugehen.
Das Kind sollte gefragt werden, ob es an der Bestattung teilnehmen möchte oder nicht. Wenn Ihr Kind an einer Bestattung teilnimmt, sollte es vorher erfahren, was bei einer Bestattung geschieht.
Das Kind sollte während und nach der Trauerfeier einen Begleiter/ eine Begleiterin haben, der/ die sich um es kümmert.
Es ist sinnvoll, Erzieherinnen und Lehrer zu informieren, wenn ein Todesfall in der Familie oder Bekanntschaft eingetreten ist. Die Erziehenden können dann darauf eingehen.
Es gibt gute Bilder- und Kinderbücher, die Ihnen helfen, mit ihren Kindern über Sterben, Tod und Trauer ins Gespräch zu kommen:
Hiltraud Olbrich, Abschied von Tante Sofia, Kaufmann Verlag 1998.
Inger Hermann, Du wirst immer bei mir sein, mit Illustrationen von Carme Sole Vendrell, Patmos Verlag 1999.
Regine Schindler, Pele und das neue Leben. Eine Geschichte von Tod und Leben, mit Bildern von Hilde Heyduck-Huth, Kaufmann Verlag, 10. Auflage 1999.
Was kostet die kirchliche Bestattung?
Die Kosten für das Bestattungsinstitut, für die Kapellenbenutzung auf den kommunalen Friedhöfen sowie für das Begräbnis sind von den Angehörigen zu tragen.
Die kirchliche Begleitung braucht von Angehörigen nicht extra bezahlt zu werden, denn diese Kosten sind durch die Kirchensteuer der Kirchenmitglieder abgedeckt.
Dies bezieht sich auch auf die eventuelle Nutzung einer Kirche. Ein angeblicher Benutzungszwang für Friedhofskapellen, die die Angehörigen anmieten müssen, besteht in der Regel nicht. Der Bestattungsgottesdienst kann durchaus in einer geeigneten Kirche stattfinden, soweit die örtlichen Gegebenheiten dies zulassen.
Pfr. Stefan Korn